Regeln

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Zimmer und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 5.30 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Gemeinschaftsräume wie z.B. die Küche, WC und Duschen sind so ordentlich und sauber zu hinterlassen wie Sie vorgefunden wurden. Benutze Gegenstände sind nach Gebrauch sofort zu reinigen und wieder an ihren Platz zu stellen.

(3) Für die Dauer der Überlassung der Zimmer ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Zimmer Fenster und Türen geschlossen zu halten, sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(4) Dem Gast ist es nicht erlaubt an- sämtlichen- technischen Geräten rumzubasteln, manipulieren oder das Setup in jeglicher Art zu verändern. EINFCH FINGER WEG! Sollte etwas nicht wie gewohnt funktionieren, melden Sie sich umgehend beim Personal. Für Beschädigungen bei Abreise, haftet der Mieter!

(5) Werden Tiere ohne Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € (netto) in Rechnung stellen.

(6) In den Zimmern gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter, abgesehen davon, dass in solchen Fällen der Aufenthalt sofort, ohne Erstattung geleisteter Zahlungen, beendet ist, eine (Ozon-) Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur vor dem Hauseingang erlaubt aber keinesfalls in größeren Gruppen, die den Nachbarn unangenehm ins Auge stechen.

(7) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä., so wie das Mitbingen und betreiben von eigenen Elektrogeräten jeglicher Art (insbesondere Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Klimaanlagen, Heizlüfter etc.) ist in der Zimmer nicht erlaubt, bzw. bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich elektrische Zahnbürsten, Smartphones, Tablets, Laptops, Uhren und Radiowecker) Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration und Elektrogeräte o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration und/oder Verwendung eigener Elektrogeräte o. ä., verpflichtet.

(8) Abgesehen zum Zwecke des Wechselns von Bettwäsche und Handtüchern etc., hat der Vermieter, mit Blick auf die Einhaltung der Hausordnung (Rauchverbot, Besuchsverbot etc.), ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Zimmern, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen, so dass die Kontrollen, mit Ausnahme der konkret anlassbezogenen, vornehmlich zwischen 8 Uhr und 13 Uhr stattfinden, wenn die Gäste außer Haus sind und somit nicht gestört werden. Abweichend hiervon, kann der Gast vor Ort, in Absprache mit dem Vermieter, andere Regelungen vereinbaren.

(9) Beim Verlust von Schlüsseln wird vom Vermieter:

a) zusätzlich zu den Kosten für Ersatzschlüssel, die per Rechnung nachgewiesen werden, pro Schlüssel eine Aufwandspauschale von 15,-€ pro Schlüssel erheben! Wurde der Hauseingangsschlüssel verloren, muss das Schloss aus Sicherheits- und Versicherungstechnischen Gründen ausgetauscht und durch ein neues Schloss, einschließlich neuer Schlüssel für alle Gäste und den Vermieter, ersetzt werden. Hierfür stellt der Vermieter eine Pauschale in Höhe von 150,-€ in Rechnung, die vor Ort in bar gegen Quittung zu entrichten ist.

b) Ist der Einsatz eines Schlüsseldienstes erforderlich, weil ein Schlüssel abgebrochen ist oder im Zimmer vergessen wurde etc., entfällt die Pauschaule aus 7 (a) und stattdessen ist der Rechnungsbetrag des Schlüsseldienstes an Ort und Stelle durch den Gast selbst, direkt an den Schlüsseldienst zu entrichten.

c) Die Hausordnung im Detail befindet sich gut sichtbar an der Innenseite einer jeden Zimmertür und zusätzlich im Eingangsbereich der Zimmer und wird im Rahmen der Schlüsselübergabe mit jedem Gast ausführlich besprochen!

d) Bei Verstößen gegen die Hausordnung (i.d.R. erfolgt vorher eine mündliche Abmahnung), bei Beleidigungen, Tätlichkeiten oder sonstigem inakzeptablem Verhalten gegen andere Gäste oder den Vermieter, die eine Fortsetzung des Aufenthaltes unzumutbar machen, hat der Vermieter das Recht den Aufenthalt sofort und ohne Erstattung der Miete zu beenden (außerordentliche Kündigung - siehe auch § 8 d.). In denselben Fällen kann der Vermieter auch eine bereits vereinbarte optionale Verlängerung des Aufenthaltes widerrufen und vom Vertrag zurücktreten.